Veranstaltung: | Neue Geschäftsordnung |
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Antragsteller*in: | Satzungskommission (dort beschlossen am: 06.08.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.08.2020, 18:37 |
Abschnitt 3: § 3 Durchführung der Kreisversammlung
Antragstext
(1) Leitung
Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Kreisvorstandes eröffnet
und bis zur Wahl einer Versammlungsleitung geführt; die Wahl kann per
Handzeichen erfolgen. Die Versammlungsleitung übt das Hausrecht aus.
(2) Tagesordnung
Der Kreisvorstand schlägt der Kreisversammlung mit der Einladung eine
Tagesordnung vor, die zu Beginn der Sitzung mit einfacher Mehrheit abgestimmt
wird. Soll über einen bereits abgeschlossenen Tagesordnungspunkt eine erneute
Aussprache und Beschlussfassung stattfinden, ist ein Geschäftsordnungsantrag zu
stellen. Dieser benötigt zur Annahme die Zustimmung von zwei Dritteln der
anwesenden Stimmberechtigten.
(3) Redezeiten
Für einzelne Diskussionsbeiträge und Antragsbegründungen sowie für das Stellen
und Beantworten von Fragen zu Berichten stehen drei Minuten zur Verfügung. Auf
Antrag kann die Kreisversammlung die Zeit für Redebeiträge für je einen
Tagesordnungspunkt verkürzen oder auf bis zu fünf Minuten erweitern. Diese
Redezeitbegrenzung gilt nicht für Vorträge, gesetzte Redebeiträge und Berichte.
(4) Quotierung
Bei der Führung der Redeliste ist die beteiligungsfördernde Form des
Quotierungsprinzips zu verwenden, indem jeweils eine Frau und eine Person
beliebigen Geschlechts nach dem Reißverschlussprinzip aufgerufen werden. Ist die
Redeliste der Frauen erschöpft, ist die Versammlung zu befragen, ob die Debatte
fortgeführt werden soll.
(5) Abstimmungen
Abstimmungen finden in der Regel per Handzeichen statt. Auf Verlangen eines
stimmberechtigten Mitglieds sind Abstimmungen geheim durchzuführen. Liegen zur
gleichen Sache mehrere Anträge vor, so wird zunächst über den weitestgehenden
abgestimmt. Die Versammlungsleitung entscheidet darüber, welcher Antrag der
weitestgehende ist. Stehen mehrere Anträge zur Abstimmung, so können diese
einander gegenüber gestellt werden (Alternativabstimmung). Angenommen ist
hierbei der Antrag, der die meisten Ja-Stimmen auf sich vereinigt.
(6) Geschäftsordnungsanträge
Anträge zur Geschäftsordnung (GO) werden durch Heben beider Hände angezeigt. GO-
Anträge sind sofort zu behandeln. Gibt es keine Gegenrede, ist der jeweilige GO-
Antrag sofort angenommen. Bei Gegenrede sind jeweils eine Pro- und eine
Kontrarede vor der Abstimmung zugelassen. GO-Anträge können enthalten:
- Schließung / Öffnung der Redeliste
- sofortiges Ende der Debatte
- Änderung der Redezeit
- sofortige Abstimmung
- Vertagung
- Frauenforum / Frauenveto gemäß Frauenstatut
- Verweisung an ein anderes Gremium des Kreisverbandes
- Unterbrechung der Sitzung
- Nichtbefassung
- Änderung der Tagesordnung
- Wiederaufnahme eines bereits abgeschlossenen oder vertagten
Tagesordnungspunktes
- Ablösung des Präsidiums oder eines seiner Mitglieder
Ein Antrag auf Schluss der Redeliste, der Debatte, sofortige Abstimmung oder der
Änderung der Redezeit kann nur von Mitgliedern gestellt werden, die noch nicht
zur Sache gesprochen haben.
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