Veranstaltung: | Neue Geschäftsordnung |
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Antragsteller*in: | Satzungskommission (dort beschlossen am: 06.08.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.08.2020, 18:45 |
Abschnitt 4: § 4 Digitale Kreisversammlung
Antragstext
(1) Allgemeines
Grundsätzlich gelten für digitale Kreisversammlungen die gleichen Regelungen wie
für Mitgliederversammlungen, die als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden.
Dies gilt, soweit die Satzung oder diese Geschäftsordnung nichts anderes
bestimmen.
(2) Abstimmungen
Abstimmungen finden per Handzeichen oder über die Abstimmfunktion im
Videokonferenz-Tool statt. Abstimmen dürfen nur die Mitglieder, die die
Versammlungsleitung eindeutig durch Video oder Ton als Stimmberechtigte
identifizieren kann.
(3) Moderation
Die Versammlungsleitung übernimmt in der Regel die technische Moderation der
Videokonferenz. Sie kann jederzeit weitere Personen als Unterstützung
hinzuziehen.
(4) Datenschutz
Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Teilnehmenden sind Bild-, Ton- und
Videoaufnahmen von Videokonferenzen untersagt. Mit Zustimmung aller Anwesenden
können von der Versammlungsleitung oder beauftragten Personen Screenshots zu
Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden. Die Versammlungsleitung, die
Protokollführung und von diesen beauftragte Personen dürften zum Zwecke der
Protokollierung Screenshots der Teilnehmer*innen-Liste anfertigen. Diese sind zu
löschen, sobald sie ins Protokoll übertragen wurden.
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