Veranstaltung: | Neue Geschäftsordnung |
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Antragsteller*in: | Satzungskommission (dort beschlossen am: 06.08.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.08.2020, 18:54 |
Abschnitt 6: § 6 Wahlen
Antragstext
(1) Vorstellung
Die Kandidierenden stellen sich in alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens
vor. Die Redezeit für die Vorstellung legt die Versammlung zu Beginn fest.
(2) Befragung
Nach der Vorstellung der Kandidierenden können Fragen an die jeweilige Person
gestellt werden. Die Redezeit zur Antwort legt die Versammlung zu Beginn fest.
Die Beantwortung der Fragen findet in umgekehrter Reihenfolge wie die
Vorstellung der Kandidat*innen statt.
(3) Wahlausschuss
Vor dem ersten Wahlgang bestimmt die Versammlung einen Wahlausschuss aus
mindestens drei Mitgliedern. Dieser kann in offener Abstimmung gewählt werden.
Mitglieder des Wahlausschusses bei Kreisversammlungen sollen dem Vorstand nicht
angehören und nicht selbst kandidieren. Kandidiert ein Mitglied des
Wahlausschusses, muss es für den betreffenden Wahlgang zurücktreten und die
Versammlung bestimmt ein Ersatzmitglied. Der Wahlausschuss bestimmt aus seiner
Mitte eine*n Vorsitzende*n.
(4) Versammlungsleitung
Während des Tagesordnungspunktes Wahlen geht die Versammlungsleitung auf den
Wahlausschuss über.
(5) Laufender Wahlgang
Während eines laufenden Wahlganges werden keine Beschlüsse gefasst.
(6) Gültigkeit von Stimmzetteln
Alle Stimmen sind gültig, die zweifelsfrei den Willen der wählenden Person
erkennen lassen. Leere Stimmzettel und Stimmzettel, auf denen „Enthaltung“
steht, oder auf denen ein Querstrich vermerkt ist, werden bei der Berechnung des
Quorums als Enthaltungen und damit gültige Stimmen mitgezählt.
(7) Wahl in Abwesenheit
Eine Wahl in Abwesenheit ist möglich. Die Vorstellung kann über einen
vorzulesenden Text, eine Videovorstellung oder über eine andere, von der*dem
Kandierenden bestimmten Person, erfolgen. Für diese Vorstellung gilt die von der
Versammlung festgelegte Redezeit.
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